Hatter Ratsleute erhalten 46,66 % mehr


Von der versprochenen Transparenz ist nichts mehr übrig!


Holger Gerdes, 21.12.2011

Holger Gerdes

Alle Parteien versprachen vor der Wahl Besserung in Sachen Transparenz. Was die Hatter Ratsmehrheit unter Transparenz versteht, zeigte sich auf der heutigen Ratssitzung in Kirchhatten.


Auf der Tagesordnung stand u. a. das Thema Aufwandsentschädigung. Bereits in der nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde dieses Thema diskutiert und es gab eine Beschlussvorlage, dass der Grundbetrag der Aufwandsentschädigung von monatlich 150,00 EUR auf 220,00 EUR angehoben wird. Ratsherr Holger Gerdes (DIE LINKE) stellte für die Gruppe >Bürgerfrische< / DIE LINKE klar, dass eine Aufwandsentschädigung, wie der Name es schon sagt, nur eine Entschädigung für einen finanziellen Aufwand der Ratsleute ist. Es liegen keine Aufzeichnungen vor, wo man die durchschnittlichen Kosten ermittelt hat.

Was es gibt, ist eine Empfehlung des Innenministeriums. Dort wird für Gemeinden mit bis zu 30.000 Einwohnern ein maximaler Betrag von 240,00 EUR ausgewiesen. In der Gemeinde Hatten leben zur Zeit rund 15.000 Einwohner. Hiernach dürfte der jetzige Entschädigungsbetrag von 150,00 EUR als ausreichend betrachtet werden.

Die Finanzbehörden gehen von einem Aufwand von 175,00 EUR aus, weil sie diesen Betrag als Pauschale (sog. Ratsherrenerlass) steuerfrei stellen. Für den Fall, dass eine Ratsfrau oder ein Ratsherr im Hartz IV-Bezug ist, gehen die Hartz IV-Behörden davon aus, dass es überhaupt keinen finanziellen Aufwand gibt, und wenn doch, dann ist dieser mittels Belege nachzuweisen. Der Rest wird voll auf die Transferleistung angerechnet.

Die Gruppe >Bürgerfrische< / DIE LINKE konnte zum heutigen Zeitpunkt einer Erhöhung auch nicht zustimmen, da der Haushaltsplan noch keine sicheren Daten über die künftigen Kostensituation der Gemeinde hergibt. Hierzu muss man erst den ersten Nachtragshaushalt abwarten.

Gerdes erläuterte weiter, dass es der Gemeinde finanziell auch nicht so gut gehen kann, wie immer wieder behauptet wird. Von den 25 Raumpflegerinnen der Gemeinde befinden sich 24 Damen in der Lohngruppe 2 (Stundenlohn 9,59 EUR in Einstiegsbereich) und eine Dame in der Lohngruppe 1 (Stundenlohn 8,54 EUR in Einstiegsbereich). Die Gemeindeverwaltung sieht sich nicht in der Lage nach dem Motto: "gleiche Arbeit - gleiches Geld" die eine 6-Stundenkraft auf Lohngruppe 2 zu setzen.

Die Gruppe >Bürgerfrische< / DIE LINKE beantragten, den Beschluss auf Erhöhung zu vertagen, um der Öffentlichkeit die Möglichkeit einzuräumen, ein Meinungsbild abzugeben. Mit großer Mehrheit wurde dieser Antrag gegen die Stimmen der >Bürgerfrische<, der Grünen und der LINKEN abgelehnt.






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